Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz
Nach dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das
alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund von kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Die Analytik Jena AG hat im Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs. 1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:
Mitteilungen
Ad-hoc-Mitteilungen gem. § 15 WpHG
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte gem. § 15a WpHG (Directors' Dealings)
Mitteilungen über Veränderungen von Stimmrechtsanteilen gem. § 26 und § 41 WpHG
Finanzberichte
Geschäftsbericht 08/09 (PDF, 1.935 KB); 17. Dezember 2009
9-Monatsbericht 08/09 (PDF, 574 KB); 13. August 2009
6-Monatsbericht 08/09 (PDF, 381 KB); 14. Mai 2009
3-Monatsbericht 08/09 (PDF, 274 KB); 12. Februar 2009
Finanzkalender 2009
abgedruckt im Geschäftsbericht 2008/2009
Hinweis:
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird,
sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Jena, im Dezember 2009
Analytik Jena AG
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